Betreuungssituation Götzenhain

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Meine Rede zur Situation Karl-Nahrgang-Schule 09.06.2022 (im Rahmen einer Aussprache bei der Stadtverordnetenversammlung)

Als Einstieg in diese Aussprache zu Grundschulbetreuung an der Karl-Nahrgang-Schule und zum zukünftigen Betreuungsanspruch, will ich erstmal mit den Fakten starten. Es besteht derzeit kein Rechtsanspruch auf eine Grundschulbetreuung, jedoch werden mit dem “Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter” neue Rahmenbedingungen geschaffen. 

Doch mit Kreistagsbeschluss vom 12. Juni 2019 hat der Kreistag den Antrag der CDU und SPD mit deren Stimmen einen Beschluss zu Betreuung an Grundschulen beschlossen. Es soll in schulischen Einrichtungen eine Betreuungsquote von 85% angestrebt werden. Im Sachstandsbericht Kinderbetreuung 2021/2021 vom 18.08.2020 wurde sehr deutlich, dass wir in Dreieich nicht nur bei der Betreuung in U3 und Ü3 Handlungsbedarf haben, sondern auch bei der Grundschulbetreuung. Für das Schuljahr 2020/2021 kam man in Dreieich lediglich auf eine Betreuungsquote von 45%, rund 53 % wenn man die städtischen Hortplätze noch dazu rechnet – also weit von avisierten 85% entfernt. Auf der anderen Seite wenden wir für die Kinderbetreuung über 20 Mio € jährlich dafür auf – mit einer der größten Posten in unserem kommunalen Haushalt. Es ist eine Herkules-Aufgabe – ohne Zweifel – nicht nur aufgrund der vorliegenden Zahlen. 

In der Außenwirkung – in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger – wirken wir  – die Verwaltung aber auch wir Stadtverordnete – wie eine Schildkröte, die hilflos auf dem Rücken liegt und auf Hilfe hofft. Nicht nur die betroffenen Eltern der Karl-Nahrgang-Schule, die ab kommendem Schuljahr ohne Betreuungsplatz dastehen, sondern viele andere Eltern in Dreieich sicherlich auch – wollen konkrete und frühzeitige Antworten, wollen eine klare und nachhaltige Perspektive und vor allem verlässliche Lösungen.

Im vorliegenden Fall der Karl-Nahrgang-Schule: besser gestern als heute.

Für alle Dreieicher Schulen, auch vor dem Hintergrund des Ganztagsförderungsgesetzes: umso eher, desto besser

Doch – und das will ich ausdrücklich erwähnen und betonen – es ist nicht so, dass Nichts passiert: jüngste Beispiele zum Ausbau der Betreuung von Grundschülerinnen und Grundschülern in Sprendlingen und Dreieichenhain zeigen, dass es vorwärts geht. Im Fall der Karl-Nahrgang-Schule aus unserer Sicht – und das hat mir der Kreis Offenbach auch bestätigt: hat die Stadt Dreieich die Verantwortung für eine kurzfristige Lösung.

An den Magistrat gerichtet will ich weiter fragen:

  1. Warum können nicht mehr Container durch die Stadt aufgestellt werden?
  2. Sind die erwähnten Container denn überhaupt schon bestellt? 
  3. Wann werden diese aufgestellt und bezugsfertig sein?
  4. Ist das erwähnte Lehrerhaus wirklich in so einem desolaten Zustand, dass es nahezu grundsaniert werden muss oder lässt sich das Gebäude – auch mit Unterstützung von Eltern – so herstellen, dass die Räumlichkeiten zum Schuljahresanfang genutzt werden können und so ALLEN Kindern eine Betreuung ermöglicht?
  5. Wurden bereits alternative Räumlichkeiten, die in einem Mietverhältnis eine Überbrückung schaffen können, ausgelotet und angefragt?

Der strukturierte Ausbau der Grundschulbetreuung ist – neben allen anderen sozialen, ökonomischen und ökologischen Themen – mit eine der größten Herausforderungen, die wir in dieser Legislaturperiode seitens Verwaltung und Fraktionen sicherstellen MÜSSEN.

In Anbetracht dem aktuellen Status und dem Ausblick bei der Grundschulbetreuung wird der Sachstandsbericht Kinderbetreuung im zweijährigen Rhythmus nicht mehr ausreichen, um das erforderliche Ziel zu erreichen. Haben wir eigentlich schon einen Plan, wie die Betreuung in 2026 und 2029 aussehen soll?

Es sind noch viele Fragen zu klären: und besser wir beschäftigen uns zeitnah mit den zu klärenden Fragen, als dass wir tatsächlich als Schildkröte auf dem Rücken liegen.

Herzlichen Dank